Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar 2021

Pressekonferenz

Bund und Länder haben sich heute auf eine Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bis 31. Januar geeinigt.

Hier die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:

    • Die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Es sind nur noch Treffen mit einer weiteren Person jenseits des eigenen Haushalts erlaubt.In Landkreisen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen nicht ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. “Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.”
    • Bis Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden. Der Bund unterstützt gemeinsam mit dem Land Hessen den Impfstoffhersteller Biotech, damit im neuen Werk in Marburg noch im Februar die Produktion begonnen werden kann.
    • Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.
    • Schulen und Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Die Präsenzpflicht in Schulen bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanz-Lernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Vorübergehend soll der Zeitraum für das Kinderkrankengeld von Alleinerziehenden auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
    • Arbeitgeber sollen prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
    • Wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss sich künftig in den 48 Stunden vor der Einreise oder bei der Einreise testen lassen. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
      Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund sind unbedingt zu vermeiden. Außerdem besteht neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten .
    • Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten nurfür Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken, wie z.B. Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Apotheken und Reformhäuser, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, , Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.
    • Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
    • Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
    • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die Maskenpflicht gilt auch am Platz, Gesang ist untersagt.

Am 25. Januar wollen sich Bund und Länder dann erneut beraten.

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