Verwaltungsgericht lehnt Haarer Klage gegen Gewerbegebiet Keferloh ab

Gewerbegebiet Keferloh 2022

Seit November 2020 ist der Gemeinde Haar das geplante ca. 6 Hektar große Gewerbegebiet in Keferloh ein Dorn im Auge. Schon damals sprach sich der Haarer Gemeinderat gegen den Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet Keferloh“ der Gemeinde Grasbrunn aus.

Im Januar 2021 beantragte die Gemeinde Haar wegen Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots und den verkehrsbedingten Auswirkungen auf die B471/ B304 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Grasbrunn und begründete dies u.a. mit einem Verkehrsgutachten.
Mitte Februar 2021 hat das Landratsamt der Allianz-Versicherung die bauaufsichtliche Genehmigung eines Neubaus im Gewerbegebiet Keferloh erteilt, die dort neben der Digital-Druckerei außerdem ein Lager, Büroräume, Nebenanlagen mit Stellplätzen und ein Versandgebäude bauen will.
Nach Prüfung des Antrags hat das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29.03.2022 jedoch keinerlei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit Bebauungsplans Nr. 69 festgestellt und erklärte den Antrag der Gemeinde Haar für unbegründet, da bereits jetzt eine Überlastung des Verkehrsknotenpunktes bestehe und damit unabhängig von den Planungen der Gemeinde Grasbrunn ein Ausbaubedarf notwendig sei. Die Auswirkungen des zu erwartenden Mehraufgebots an Verkehrsfahrzeugen von maximal 15 Kraftfahrzeugen pro Stunde würden sich in keiner relevanten Weise auf den Knotenpunkt auswirken.
Die Verfahrenskosten gehen nun zulasten der Gemeinde Haar.

Ob die Gemeinde Haar weitere rechtliche Schritte einleitet, bleibt abzuwarten. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Haar sicher nicht für Begeisterung sorgen und die nachbarschaftlichen Verhältnisse verbessern wird.

Lesen Sie hier den vollständigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs.

Luftbild: Andreas Mauermayer

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