Die Hofpfisterei (Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH) mahnt seit einiger Zeit über ihre Anwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München unzählige kleine Bäckereien mit Unterlassungserklärungen ab.
Den angeschriebenen Bäckern wird vorgeworfen, sie würden Backwaren mit Namen wie z,B. “Partysonne”, “Dinkelsonne”, “Sonnenkorn”, “Schwarze Sonne” u.a. zum Verkauf anbieten und somit das Markenrecht der Hofpfisterei verletzen. Die Hofpfisterei hat sich den Begriff “Sonne”, sowie viele andere Wortmarken mit dem Wort “Sonne” (auch “Sonnenbrand”) vor vielen Jahren eintragen lassen.
Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von den Testkaufkosten und Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i.H.v 200.000,- Euro, mithin 3.617,01 Euro verlangt.
Für viele ein Grund, ab sofort auf Produkte der Hofpfisterei zu verzichten.
Auf der Facebookseite der Hofpfisterei häufen sich seit Wochen negative Kommentare von Verbrauchern unter den eingestellten Posts, z.B.
Hier versucht ein Platzhirsch kleinere Bäckerei-Ketten und auch Familienbetriebe abzuzocken und aus dem Markt zu drängen.
Gerade in der momentanen Situation sollten alle Bäckereibetriebe zusammenhalten. Und es sind gerade die kleinen Bäckereien, die für ein Mehr an Vielfat und Wettbewerb für uns Verbraucher sorgen.
Wenn auch Sie der Meinung sind, dass die Hofpfisterei und ihre Anwaltskanzlei unverhältnismäßig handeln, schreiben Sie der Hofpfisterein Ihre Meinung per Mail info@hofpfisterei.de und/oder hinterlassen Sie einen Kommentar auf der Facebookseite der Hofpfisterei.
Auch die Kollegen aus der Redaktion der BR-Sendung “quer” haben sich dem Thema angenommen:
Beitragsbild: Bild von marco aurelio auf Pixabay
Ich persönlich weiß. wo ich nimmer hingehen werde.
Wenn ich ordentliche Ware herstelle, benötige ich sowas auch nicht.
Da bekommt jemand den Hals nicht voll genug. Sehr traurig…