Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die Untersagung des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen und die Verlängerung der Verfügung einer weitergehenden Maskenpflicht in den Städten/Gemeinden festgelegt wurde.
Allgemeinverfügung tritt ab 29.01.2021, 15:00 Uhr in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.
An den folgenden Orten/Plätzen im Gemeindegebiet Grasbrunn ist der Konsum von Alkohol gemäß § 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV untersagt:
- Grasbrunn, Alter Sportplatz, Harthauser Weg
- Grasbrunn, Dorfmitte, St.-Ulrich-Platz
- Grasbrunn, Sportanlage, Am Sportpark
- Harthausen, Dorfmitte, Hauptstraße
- Harthausen, Spiel- und Bolzplatz, Wolfersberger Straße
- Neukeferloh, Biotop, Am Weichselgarten
- Neukeferloh, Spiel- und Bolzplatz Technopark
- Neukeferloh, Unterführung, Gartenstraße
- Neukeferloh, Unterführung, Waldbrunner Straße
- Neukeferloh, Waldspielplatz, Alter Postweg
- Neukeferloh, Wilhelm-Dresel-Park, Grünlandstraße
Quelle: Gemeinde Grasbrunn
Es werden alle Kommentare moderiert. Lesen Sie bitte auch unsere Kommentarregeln:
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.