Betrügerische Lastschriften nehmen zu

Warnung vor Phishing-Versuchen

Immer öfter werden Lastschriftverfahren dazu missbraucht, bei Internet-Einkäufen die Konten anderer Personen zu belasten. Man kann die Lastschrift zwar rückgängig machen, das sollte allerdings schnell passieren. Experten empfehlen, das eigene Konto regelmäßig, insbesondere auf kleine Beträge zu überprüfen.

Das ganze läuft beispielsweise so ab. Ein Nutzer bestellt online bei mehreren Firmen Waren und bezahlt sie mit dem Lastschriftverfahren. Er gibt aber die IBAN-Nummer, die er z.B. von der Webseite einer anderen Person steht, mit Adresse und allen anderen nötigen Angaben an.
Wenn Geschädigte sein Konto prüft und dabei herausfindet, dass mehrere kleine Beträge von verschiedenen Firmen abgebucht wurden, mit denen er nie etwas zu tun hatte, kann er das Lastschriftmandat innerhalb von 8 Wochen widerrufen und dies auch den betreffenden Firmen, die Abbuchungen vornehmen, mitteilen.
Das Problem dabei: Wenn die Lastschrift von betroffenen Firmen zurückgefordert wird, bekommt man nicht selten Post von einem Inkassounternehmen.

Nach Information des Bankenverbandes gilt für jede SEPA-Basis-Lastschrift, dass der Kunde innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen eine Rückerstattung verlangen kann. Ansprüche und Einwendungen des Bankkunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang unterrichtet hat (§ 676b Abs. 2 BGB). Diese Frist kann gemäß § 675e Abs. 4 BGB für Geschäftskunden geändert werden.

Man sollte deshalb sein Konto regelmäßig überprüfen und nach kleinen Beträgen Ausschau halten, die abgebucht werden.
In jedem Fall sollte vermieden werden, Kontonummern und andere Bankdaten auf Internetseiten
zu veröffentlichen.
Wenn Sie ungewollte Abbuchungen auf Ihrem Konto feststellen, verlieren Sie also keine Zeit und zeigen Sie den Verlust sowie die missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Nutzung unverzüglich an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite “Polizei – Dein Partner”

Quelle: Haufe.de
Beitragsbild von B_A auf Pixabay

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