Corona-Ampel auf Rot – Das gilt ab jetzt in Bayern

Rote Ampel

In Bayern steigt die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen immer weiter.
Die Corona-Regeln werden deshalb wieder deutlich strenger.
Ab Dienstag, dem 09.11.2021 gelten die Vorschriften der Stufe Rot der sogenannten Krankenhausampel. Das bedeutet strengere Zugangsregeln für viele Bereiche und Veranstaltungen und eine 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz.

Ein Überblick:

  • Schülerinnen und Schüler müsse ihre Maske seit Montag, dem 0811.2021, auch am Platz im Klassenzimmertragen.
  • Bei Veranstaltungen, Kinos, Konzerten, Theatern, Fitnessstudios und Schwimmbädern gilt ab sofort die 2G-Regelung, das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genese und unter 12-jährige Zutritt haben. Ein negativer Corona-Test reicht nicht mehr.
  • In der Gastronomie und Hotels, sowie bei körpernahen Dienstleistungen, wie z.B. Friseuren, hier bleibt es bei 3G plus.
  • In Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und Archiven bleibt es bei 3G.
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G. Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ auf Corona getestet am Arbeitsplatz erscheinen.
  • In geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr und Taxis muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Einreisen nach Deutschland sind (ab dem 12. Lebensjahr) nur mit einem negativen Corona-Test möglich, wenn man nicht geimpft oder genesen ist.

Wenn die bayerische Krankenhausampel wieder von Rot auf Gelb springt, bleiben die Regeln der roten Stufe in Corona-Hotspots aber weiter gültig. Das sind die kreisfreien Städte und Landkreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei mehr als 300 liegt und wo die Kapazitäten der Intensivbetten in Krankenhäusern zu 80 Prozent erschöpft sind.

Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium

Foto von Hans Braxmeier auf Pixabay

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