Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Corona Virus

Bund und Länder haben neue Beschlüsse zur Bewältigung der Corona-Pandemie bekannt gegeben.

Die Beschlüsse im Detail:

Die kostenlosen Bürgertests wird es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründet wird dies mit dem kostenlosen Impfangebot. Ausnahme: Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, können sich weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen.

Ab dem 23. August  gilt für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote: Nur bereits vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete dürfen rein. Das gilt vor allem für Pflegeheime, Kliniken, Hotelbetriebe, Friseursalons, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Gaststätten.

Antigen-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter 48 Stunden sein.
Kinder bis sechs Jahre müssen nach wie vor nicht getestet werden.

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder appellierten noch ein mal eindringlich die kostenlosen Impfangebote wahrzunehmen.
Termine für Impf-Sonderaktionen im Landkreis München finden Sie hier bei Grasbrunn Aktuell.

Geimpfte und Genesene Urlauber müssen nach der Rückreise aus Hochrisikogebieten auch weiterhin nicht in Quarantäne.

Es gilt weiterhin eine OP oder FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV.

Die bereits gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte verpflichtet, wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert.

Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

Für Clubs und private Partys gilt immer noch eine begrenzte Teilnehmerzahl mit Hygienekonzept. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern darf maximal die Hälfte der Plätze  besetzt werden. In Bayern liegt die maximale Besucherzahl für Großveranstaltungen jetzt bei 25.000.

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