Diese Corona-Regeln gelten ab 1.12.2020

Corona Virus

Der Teil-Lockdown wird bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert. Das bayerische Kabinett hat über die bereits bestehenden Regeln hinaus noch ein paar Sonderregeln verabschiedet.

Ab 1.12.2020 gelten jetzt folgende Regeln in Bayern:

    • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Wo das nicht geht, muss eine Maske getragen werden. Geschlossene Räume sind regelmäßig ausgiebig zu lüften.
    • Strengere Kontaktbeschränkungen gelten jetzt für öffentliche Räume, private Wohnungen oder Gärten. Bis 20. Dezember dürfen sich maximal fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten treffen – plus dazugehörige Kinder unter 14 Jahren.
    • Wenn Menschen zwingend zusammen arbeiten müssen, gilt diese Begrenzung im Beruf und bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen ist verboten, unabhängig von der Personenzahl.
    • Veranstaltungen, Versammlungen und öffentliche Festivitäten sind verboten. Messen, Kongresse und Tagungen dürfen ebenfalls nicht stattfinden.
    • Bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden. Das gilt auch für Gottesdienste im Freien. Alle Besucher müssen eine Maske tragen, solange sie sich nicht auf ihrem Platz befinden.
    • Bei Demonstrationen unter freiem Himmel muss zwischen den Teilnehmern der Mindestabstand eingehalten. Jeder Körperkontakt sollte vermieden werden. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens 100 Menschen an Demonstrationen teilnehmen.
    • Alle Freizeitparks, Spielhallen, Wettannahmestellen, Bäder, Wellnesszentren, Saunen und Bordelle müssen weiterhin geschlossen bleiben. Stadt- und Gästeführungen sind verboten. Spielplätze im Freien sind für Kinder nur in Begleitung Erwachsener geöffnet.
    • Alle Kultureinrichtungen müssen drei weitere Wochen lang geschlossen bleiben. Dies schließt Kinos, Theater und Opern, Museen, Gedenkstätten Schlösser, Zoos, Clubs und Diskotheken ein.
    • Spielplätze unter freiem Himmel dürfen von Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen besucht werden. Die Eltern sind dazu angehalten, darauf achten, dass zwischen den Kindern ausreichend Abstand eingehalten wird.
    • Bibliotheken und Archive sind ab 1. Dezember ebenfalls geschlossen.
    • Geschäfte des Groß- und Einzelhandels können geöffnet bleiben. Bei einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern darf weiterhin höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter in Geschäft. Für Flächen, die 800 Quadratmeter übersteigen, gilt eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Bei Einkaufszentren ist die Gesamtfläche entscheidend.
      Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Geschäften. Personal und Kunden müssen jetzt auch vor den Läden und auf den dazugehörigen Parkplätzen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
    • Wochenmärkte bleiben geöffnet. Auch Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte sind zulässig, sofern sie “keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen”. Kunden und Verkäufer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Festzelte und Auftritte von Künstlern sind bei Märkten untersagt.
      Amateurmannschaften müssen pausieren, Fitnessstudios zu
    • Wer Sport treiben möchte, darf dies alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Erlaubt ist nur Individualsport. Ursprünglich war dafür auch die Nutzung von Sportplätzen und -hallen möglich.
    • Bars, Kneipen und Restaurants bleiben geschlossen. Es dürfen lediglich Speisen und Getränke geliefert oder zum Verzehr zu Hause verkauft werden.
    • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen keine Touristen beherbergen. Nur für Geschäftsreisende gilt dies nicht. Touristische Busreisen, der Betrieb von Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie touristischer Bahnverkehr und Flusskreuzfahrten sind verboten.
    • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben. Friseursalons, die die Hygieneauflagen einhalten, dürfen geöffnet bleiben.
      Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie sowie Fußpflege sind ebenfalls gestattet.
    • Für Schüler und Lehrer auf dem gesamten Schulgelände gilt Maskenpflicht, auch im Unterricht.
    • Hochschulen und Universitäten müssen Vorlesungen und Seminare ausschließlich digital angebieten, Präsenzveranstaltungen sind verboten. Ausnahmen gibt es nur “für praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern”. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten muss sichergestellt werden, zudem besteht Maskenpflicht.
    • Volkshochschulen und andere Angebote der Erwachsenenbildung  dürfen nur noch virtuelle Vorträge oder Kurse veranstalten.
      Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks bleiben bei Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands erlaubt. Das gilt auch für den theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen. Bei praktischen Fahrstunden und -prüfungen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • An Musikschulen darf unter Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 Metern weiter unterrichtet werden. Bei Blasinstrumenten und Gesang muss ein Abstand von mindestens zwei Metern gewährleistet werden.
    • Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen Lieferdienste und Tankstellen keinen Alkohol verkaufen.
    • In Fahrstühlen, auf Fluren und Gängen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und dem Arbeitsplatz muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz. Die Kommunen können zudem für bestimmte öffentliche Plätze eine Maskenpflicht anordnen.
    • Um einen möglichen Tagestourismus nach Österreich zu verhindern, gilt ab jetzt auch eine zehntägige Pfilichtquarantäne für Tagesausflügler und Wintersportler. Diese Regelung richtet sich insbesondere gegen den Skitourismus nach Österreich.
    • In kreisfreien Städten und Landkreisen mit besonders hohen Corona-Zahlen gelten ab jetzt strengere Maßnahmen. Die Staatsregierung unterscheidet dabei zwischen zwei Werten: einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und einer Inzidenz von 300.
      Überschreitet ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt den Inzidenzwert von 200, gelten ab dem folgenden Tag schärfere Regeln: Musik- und Fahrschulen werden geschlossen, Märkte und Wochenmärkte müssen schließen, Lebensmittelmärkte dürfen geöffnet bleiben. Für alle öffentlichen Plätze, auf denen viele Menschen zusammen kommen, sollen die zuständigen Behörden ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot verhängen. Schulen in diesen Hotspots müssen die Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe teilen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vollzogen. Die Schutzmaßnahmen werden erst dann aufgehoben, wenn der 200er-Wert mindestens siebe Tage in Folge unterschritten wurde.
    • In Hotspots die den Wert von 300 überschreiten muss die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde das öffentliche Leben mit weiterreichenden Maßnahmen
      herunterfahren. Es können Ausgangsbeschränkungen verhängt werden, Wohnungen dürfen dann nur noch verlassen werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Demonstrationen können weiter eingeschränkt werden. Möglich sind auch Schulschließungen und Beschränkungen bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten.

Quelle: Bayerische Staatsregierung

Schreibe einen Kommentar

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung der von Ihnen angegebenen, personenbezogenen Daten zu.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Es werden alle Kommentare moderiert. Lesen Sie bitte auch unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.