Sportpark Grasbrunn bleibt weiterhin offene Anlage für alle

In der Gemeinderatssitzung vom 23. April wurde lange über die Ausweitung der Vermietung auf weitere Anlagen des Sportparks sowie die Anhebung der Gebühren diskutiert.
Sportpark Grasbrunn April 2024

Der Grasbrunner Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 die Ausweitung der Vermietungsmöglichkeiten im Sportpark beschlossen. Die Gebührenordnung soll dabei angepasst werden, um den Kosten gerecht zu werden.

Im Jahr 2003 eröffnete die Gemeinde Grasbrunn den Sportpark Grasbrunn. Zu der Anlage gehören Stadion mit Fußballplatz und Tartanbahn, Nebenplatz, Kunstrasenplatz, Allwetterplatz, Skateranlage, Boules- und Stockschützenbahn, Beachvolleyballfeld und Basketballcourt sowie die Tennisplätze und die Tennis-Traglufthalle des Tennisclub Neukeferloh (TCN).

Die Anlage wird überwiegend von den örtlichen Vereinen für das Training sowie von Grasbrunner Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei für den Freizeit- und Breitensport genutzt. Das Stadion wird darüber hinaus auch an externe Vereine vermietet, die Gebühren für die Vermietung liegen dabei weit unter den Sätzen anderer Gemeinden. Darüber hinaus erhält die Gemeindeverwaltung laufend Anfragen für die exklusive Buchung einzelner Anlagen für private Feiern oder Firmenevents.

In der Gemeinderatssitzung vom 23. April wurde die Ausweitung der Vermietung auf weitere Anlagen des Sportparks sowie die Anhebung der Gebühren diskutiert. Eine exklusive Nutzung in Form der Miete einzelner Anlagen über den bisherigen Rahmen hinaus wurde im Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Das Konzept des offenen Sportplatzes für alle soll erhalten bleiben, gemeinschaftliche Flächen müssen frei zugänglich bleiben. Für die Ausarbeitung einer angemessenen Gebührenordnung wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Vorschlages beauftragt.

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