Die neuen Corona-Regeln ab dem 16. Dezember

Corona Virus

Alle neuen Regeln zum harten Lockdown von Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis vorerst 10.01.2021.

Der Einzelhandel, Baumärkte, Einrichtungshäuser und Elektronik-Fachmärtke werden geschlossen. Ausgenommen von Schließungen sind:

  • Waren des täglichen Bedarfs
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Fahrradwerkstätten
  • Tankstellen
  • Autowerkstätten
  • Tierbedarfgeschäfte und Futtermittelmärkte
  • Banken
  • Post
  • Reinigungen
  • Weihnachtsbaumverkäufer
  • Großhandel

Schul- und Kindergärten werden geschlossen:

  • Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kitas soll ebenso verfahren werden.
  • Arbeitnehmer sollen der Arbeitsstätte nach Möglichkeit fernbleiben
  • Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen oder Betriebsferien ausrufen.

Private Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich 2 Haushalte und maximal 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen) treffen.
  • Von 24.12. bis 26.12.2020 sind Treffen mit maximal 4 Personen über den eigenen Hausstand erlaubt.

Gastronomie, Bars, und Clubs:

  • Gastronomische Betriebe bleiben für Gäste geschlossen, Essen darf nur noch geliefert bzw. abgeholt werden.
  • Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.

Kein Silvesterfeuerwerk:

  • Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten.
  • Es gilt außerdem ein bundesweites Versammlungsverbot am 31.12. und 01.01.

Dienstleistungsbetriebe:

  • Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, wie z.B. Physiotherapien, Ergotherapien usw. sind weiterhin möglich.

Gottesdienste:

  • Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind ausschließlich unter Auflagen zulässig. Es gilt der Mindestabstand von 1,5m und Maskenpflicht auch am Platz.
  • Es dürfen keine Gesänge stattfinden.

Alten- und Pflegeheime:

  • Das Personal ist verpflichtet, sich mehrmals pro Woche testen zu lassen.
    In Regionen mit erhöhter Inzidenz sind Besuche nur noch mit dem Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests erlaubt.

Reisen:

  • Alle Bundesbürger werden dringend darum gebeten, auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten.

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