Das bayerische Kabinett hat aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen am 19.07.2022 beschlossen, keine Corona-Regeln für den Freistaat Bayern zu erlassen und die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 20. August 2022 zu verlängern.
Im ÖPNV und Pflegeheimen, sowie Arztpraxen und Krankenhäusern gilt weiterhin Maskenpflicht. Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs dürfen allerdings frei entscheiden, ob sie eine OP oder eine FFP2-Maske tragen wollen.
Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen benötigen weiterhin unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus bei jedem Besuch einen aktuellen negativen Testnachweis.
Quelle: Bayerische Staatskanzlei
Der Irrsinn geht in eine neue Runde.