Kein Grillen auf öffentlichen Plätzen

Grillen im Park

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Grillen auf öffentlichen Plätzen verboten ist.

Leider kommt es immer wieder vor, dass trotzdem gegrillt wird – wie beispielsweise am Wochenende in der Nacht am Sportpark Grasbrunn.

Auszug aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BaylfSMV):

Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.

Wer gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro.

Weitere Informationen zum Grillen in der Natur finden Sie beim Landratsamt München.

Quelle: Gemeinde Grasbrunn
Foto von: Robert Bye on Unsplash

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