Strengerer Lockdown über OsternUpdate 

Livestream Pressekonferenz 22. März

Update vom 23.03.2021, 16:05:
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um folgenden Passus ergänzt: “Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet.”


Nach einer 15 Stunden Konferenz haben wich Bund und Länder auf einen strengen Lockdown über Ostern verständigt: Vom 1. bis 5. April wird das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren.

Gründonnerstag (01.04.) und Karsamstag (03.04.) werden als zusätzliche “Ruhetage” definiert, der Lebensmittelhandel soll am Samstag aber öffnen können.

Die Ergebnisse der Beratungen:

  • Während des Lockdowns über Ostern sind Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt.
  • Bereits geöffnete Außengastronomie muß von 01.04. – 05.04. schliessen
  • Gottesdienste dürfen nur “virtuell” stattfinden.
  • Über Ostern dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, sollen Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden.
  • In Bayern gelten für Kommunen ab einer Inzidenz über 100 nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr und strengere Kontaktbeschränkungen (Angehörige eines Haushalts plus eine Person) verfügen.

Alle weiteren Lockdown-Maßnahmen werden bis 18. April verlängert.

Kontrovers wurde weiterhin über Reisen innerhalb Deutschlands diskutiert. Es wird an die Bürger appelliert, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.
Mit Fluggesellschaften, die Reisende zurück nach Deutschland bringen, wurde vereinbart, Fluggäste vor der Einreise zu Testen. Die Bundesregierung muss dafür allerdings erst noch das Infektionsschutzgesetz ändern, die eine Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland ermöglichen soll.

Quellen: Bayern.de, BR24.de

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